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spickmich: Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde ab
22. September 2010
Berlin – Heute ist vor dem Bundesverfassungsgericht ein langjähriger Streit zwischen der Schülerplattform Spickmich.de und einer Lehrerin zu Ende gegangen. Vor insgesamt 5 verschiedenen Gerichten wurde darüber gestritten, ob Lehrerbenotungen durch die Community von spickmich rechtens sind. Das jahrelange Theater scheint nun endgültige geklärt sein, denn im Schlusssatz im Schreiben des Bundesverfassungsgerichts steht: “Diese Entscheidung ist unanfechtbar.”
Auch der Bundesgerichtshof hatte die Betreiber von Spickmich bestätigt, dass die Lehrkräfte derartigen Bewertungen stellen müssen. Doch es benötigte die letzte Instanz, um das Urteil endgültige zu unterstreichen.
spickmich.de ist eine deutsche Social Community für Schüler mit über 1,5 Millionen aktiven Usern. Gegründet wurde die Plattform von drei Kölner Studenten im Frühjahr 2007 und etablierte sich dank einem großen medialen Interesse schnell auf dem Markt der deutschsprachigen Social Community.
Vor allem Lehrer und Lehrerverbände übten starke Kritik an der Plattform, da die Bewertungen sehr subjektiv sein sollen. Nun aber ist klar, Spickmich.de ist rechtens und man darf weiterhin munter seine Lehrer und Lehrerinnen öffentlich an den Pranger stellen oder positiv bewerten. (spickmich/wikipedia)
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von dk am 22. September 2010 um 20:13 veröffentlicht und unter Deutschland, Internet, Justiz abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Du kannst eine Antwort schreiben oder einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen. | |







