Mannheim – Schon zum Prozess-Beginn hatten die Anwälte von Jörg Kachelmann einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Damals wurde dieser Antrag aber abgelehnt.

Nun besteht die Möglichkeit, dass die Verteidigung erneut einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht stellen wird. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock sagte laut Welt online, er prüfe dies noch.

Erst letzte Woche musste die Verteidigung des Schweizer Moderators einen Rückschlag hinnehmen, denn der Rechtsmediziner Bernd Brinkmann war als Gutachter vom Gericht abgelehnt worden.

Grund hierfür sei, dass der Gutachter bei dem angeblichen Vergewaltigungsopfer vorschnell über die blauen Flecken geurteilt habe. Nach seinem Gutachten sollen die Hämatome am Oberschenkel des möglichen Opfers durch Selbstverletzung entstanden sein.

Am Montag, den 11. Oktober 2010, soll der Prozess vor der 5. Strafkammer des Landgerichtes Mannheim weitergeführt werden. An diesem Tag sollen drei weitere Ex-Freundinen des Wettermannes vernommen werden.
Eigentlich hätte der Prozess schon bis zum 27. Oktober beendet sein sollen, doch nun wird das Ganze Drama um Jörg Kachelmann noch bis zum 21. Dezember 2010 andauern.

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