Mannheim – Eigentlich hätte gestern das angebliche Vergewaltigungsopfer Claudia D. ihre Aussage vor der 5. Strafkammer des Landgerichtes Mannheim machen sollen, doch zu mehr als der Aufnahme der Personalien kam es nicht.

Denn der Verteidiger von Jörg Kachelmann, Reinhard Birkenstock, stellte erneut einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht.

Für die Dauer der Aussage beantragte ihr Anwalt Thomas Franz, die Öffentlichkeit auszuschließen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Michael Seidling “Wie stehen Sie dazu?”, antwortete die Zeugin “Ich möchte, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.” so die Süddeutsche Zeitung.

Weiter berichtet die SZ, dass nach dem alle Zuschauer den Raum verlassen haben, die Verteidigung abermals einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter stellt. Und damit könnte sie möglicherweise durchkommen. Denn die Zeugin wurde zwar über die Wahrheitspflicht informiert, aber nicht nach § 55 der Strafprozessordnung.

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.*

Sprich das beutet so viel wie, dass die Zeugin, sollte sie nicht wahrheitsgemäß antworten, kann sie der Strafverfolgung ausgesetzt werden.

Doch der Vorsitzende Richter Seidling lehnte dies ab.

Der Prozess ist bis zum kommenden Montag unterbrochen und eine andere Kammer des Landgerichts muss nun über den Befangenheitsantrag entscheiden.

*Quelle: uzer.de
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