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Jörg Kachelmann: Befragung von Claudia D. abgeschlossen
28. Oktober 2010
Mannheim – Für die ehemalige Geliebte von Jörg Kachelmann (52) ging nun der “Aussage-Marathon” von mehr als 20 Stunden, verteilt auf 4 Verhandlungstage, zu Ende. Sogar die Verteidigung, so das Hamburger Abendblatt, soll Empathie mit der Zeugin ausgesprochen haben: „Das ist schon eine Tortur“, so Verteidiger Klaus Schroth.
Die Verteidigung zeigte sich zuversichtlich
Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock zeigte sich über die Aussage der Radiomoderatorin vor dem Landgericht Mannheim positiv gestimmt: “Ziel der Rehabilitation des Herrn Kachelmann sehr viel näher gebracht“.
Doch Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge ließ verlauten, dass derartige Äußerungen von Birkenstock weniger der Realität entsprächen: “Ich halte das für Wunschdenken“. Des Weiteren sei die Radiomoderatorin noch nicht als Zeugin entlassen worden. Denn in dem Prozess waren Chatgesprächen zwischen der ehemaligen Geliebten, die über 11 Jahre mit Kachelmann leiert gewesen sein soll, und Jörg Kachelmann eingebracht worden. Zu den umfangreichen Beweismitteln könnten später noch weitere Fragen aufkommen.
Jörg Kachelmann: Der Soziopath von neben an?
Erst am Montag sorgte die Ex-Geliebte für Aufsehen, als sie in der Früh vor das Mannheimer Landgericht in einem Auto vorfuhr und ihr Gesicht hinter dem Ratgeber “Der Soziopath von nebenan” (Die Skrupellosen: ihre Lügen, Taktiken und Tricks) vor den wartenden Presseleuten versteckte.
Ein schnelles Urteil sei nicht zu erwarten
Erst im Dezember soll ein Urteil im Fall Kachelmann zu erwarten sein. Ob schuldig oder nicht schuldig bleibt also weiterhin offen… (Hamburger Abendzeitung, fr-online)
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von dk am 28. Oktober 2010 um 00:05 veröffentlicht und unter Gewalt, Justiz abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Du kannst eine Antwort schreiben oder einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen. | |





vor 1 Jahr
Alice Schwarzer, die “Emma” Verlegerin, eine alte Bekannte von Jörg Kachelmann und zur Zeit Gerichtsreporterin im Falle Kachelmann, hat in ihrem aktuellen Bericht für die Bildzeitung (“Kachelmann und die Mitleidsmasche”) einige brisante, mir bisher nicht bekannte Details zum Fall Kachelmann, offenbart.
Lesens- und bedenkenswert !!
http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/29/schwarzer/kachelmann-und-die-mitleidsmasche.html
vor 1 Jahr
“Reden ist Silber, Schweigen ist Gold”, sagt das Sprichwort.
Es gibt in unserem Alltag allerdings auch Situationen, in denen Schweigen plötzlich kein edles Gold ODER Silber, sondern ein giftiges und gewichtiges Blei mit der Schwerkraft, uns (und andere) zu versenken, ist:
- Wer zum Beispiel ein Verbrechen, zu dessen Klärung seine Aussage beitragen könnte, mit seinem Schweigen deckt und dies auch weiss, der kann sich zu seiner Rechtfertigung weder auf das oben zitierte Sprichwort beziehen, noch auf sein vermeintliches “Recht zu schweigen”, der macht sich mit seinem Schweigen mindestens moralisch, wenn nicht sogar strafrechtlich, schuldig.
- Eine andere, für viele Menschen widersprüchliche Situation ist die, dass wir uns und anderen mit unserem Schweigen Schaden zufügen, wobei wir uns allerdings auf unser “Recht zu Schweigen” berufen können. Eine solche widersprüchliche Konstellation ist dann gegeben, wenn ein Beschuldigter vor Gericht lieber schweigt – und er doch gleichzeitig, hinter dem Schutzschirm legitimierten Schweigens, durch allerlei legale und illegale “Tricks und Kniffs” versucht, vor Gericht und in der Öffentlichkeit die Glaubwürdigkeit “seines mutmasslichen Opfers” zu zerstören.
Wie verhält es ich mit dem Fall Kachelmann?
Es besteht wohl kein Zweifel, dass das Schweigen Kachelmanns juristisch zu rechtfertigen ist, diese Legitimation beantwortet uns allerdings noch nicht die Frage, ob sein Schweigen vor Gericht überhaupt sinnvoll, vernünftig und moralisch gerechtfertigt ist !?
Um die Frage nach “Sinn und Vernunft” zu beantworten, versuchen wir doch einfach einmal uns in die Situation Herr Kachelmanns zu versetzen. Er ist, wie er und seine Anwälte nicht müde werden zu betonen, von seiner Unschuld überzeugt und er erklärte vor laufender Kamera, der Vergewaltigungvorwurf seiner Ex-Freundin, der Nebenklägerin, sei einzig und allein “ein grosses Missverständnis”. Danach lies er, abgesehen von einem kurzen Interview nach seiner Haftentlassung, welches keine neuen Erkenntnisse zum Tatvorwurf brachte, nur noch seine Anwälte, deren Experten und die ihm wohl gesinnten Massenmedien, für sich reden.
Ich habe mich gefragt, wie würde ich reagieren, was würde ich tun und lassen, wenn ich wüsste, dass ich völlig zu Unrecht einer Sache angeklagt vor dem Gericht stehe? Wäre es für die über-überwiegende Mehrheit unter uns nicht so, dass allein der Versuch eines anderen Menschen, uns zu Unrecht etwas anzuhängen, uns und unseren Familien böswillig Schaden zuzufügen, genügt, um jedem Nichtstoiker augenblicklich den Blutdruck hoch-steigen zu lassen, den Verstand für den Gegenschlag zu schärfen und eine volle emotionale Beteiligung / Wachheit zu erzeugen? Wer von uns könnte in dieser Ausnahmesituation noch ruhig bleiben, wer möchte da noch schweigen und abwarten? Ich könnte es nicht. Selbst dann, wenn unser Vertrauen in den Rechtsstaat durch Negativbeispiele vorbelastet wäre, wer von uns wollte und könnte allein deswegen vor Gericht schweigen, wohl wissend, das er, anders als die Ankläger, nichts zu verbergen hat?
Wer nicht schon durch das lähmende Bewusstsein ein “zwanghafter Lügner” oder “Krimineller” zu sein, schachmatt gesetzt wurde, wer nicht durch die von den Medien suggerierte Verschwörungs-paranoia ohne Hoffnung und Glauben an die Gerechtigkeit paralysiert darnieder liegt, wer an keiner psychisch-geistigen Behinderung leidet, wer also Herr seiner Sinne und dazu im Besitz eines guten Gewissen ist, der kann und wird nicht anders können, ER WILL REDEN. Er wird dem Gericht offen und spontan Rede und Antwort stehen, indem er die Bemühungen des Gerichtes die Wahrheit ans Licht zu bringen, nach bestem Wissen und Gewissen unterstützt, wohl wissend, das er sich vor keinem Richter und keinem Gutachter zu scheuen braucht.
Wer ein gutes Gewissen sein eigen nennen darf und dabei fähig ist zu reden, der braucht wahrscheinlich kein Heer von cleveren Anwälten, denn er selbst wird mit den Waffen des Wortes in der einen und dem Bewusstsein der “höheren Gerechtigkeit” in der anderen, den guten Kampf des Glaubens für Wahrheit und Gerechtigkeit kämpfen, er wird nicht sich durch nichts und niemanden einschüchtern lassen, noch wird er schweigen und niemals einlenken, bis seine Widersacher ihrer Bosheit überführt wurden und er als ein freier, in allen Anklagepunkten gerechtfertigter Mann / Frau, das Gerichtsgebäude verlassen kann.
Das, meiner Ansicht nach einzige Szenarium, in dem es durchaus Sinn macht als Angeklager vor Gericht zu schweigen, ist dann gegeben, wenn wir “gute Gründe” haben, die uns zu Recht befürchten lassen, dass uns unsere Aussage und unsere Kooperation mit dem Gericht, selber schwer belasten könnte. Dann gilt das alte Sprichwort: “Reden ist Silber, aber Schweigen ist Gold”.
Für alle anderen Fälle (siehe oben) sollte gelten: “Schweigen ist Silber, aber REDEN IST GOLD”.