Gestern war Deutschlands größter Streaminghoster von Spielfilmen Kino.to vom Netz genommen worden. Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) hatte am Mittwochmorgen gegen 9 Uhr mehrere Wohnungen, unterstützt durch Staatsanwälte und Computerexperten, in Bremen, Hamburg, Zwickau, Nürnberg, Leipzig und auch Berlin gestürmt. Auch in Ländern wie Frankreich und Spanien soll es zeitgleich Hausdurchsuchungen gegeben haben.

Mittlerweile sollen sich 13 Hintermänner der Streamingen-Seite in Untersuchungshaft befinden und die Ermittler werten nun das gesammelte Beweismaterial aus. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) war maßgeblich für die Ermittlungen verantwortlich und hatte das auch gleich durch eine DDOS-Attacke auf ihre Server zu spüren bekommen. Mittlerweile ist die Webseite wieder erreichbar.

Aber der Kampf geht weiter…

YouPorn Betreiber nun auch festgenommen

Wie die internationale Porno-Zeitschrift Cum-Fast berichtet, sind in den späten Abendstunden mehrere Büroräume in Deutschland und der USA durchsucht worden. Dabei sollen neben Rechnern, Dokumenten, auch weitere Informationen zu den Hintermännern der anderen Porno-Plattformen beschlagnahmt worden sein.

Gegen die mutmaßlichen Betreiber, fünf Männer und eine Frau, sei Haftbefehl wegen Verstoß gegen das Urheberrecht erlassen worden. Ihnen werden Verstöße in über 1,2 Millionen Fällen vorgeworfen. Und da sind die Privatfilme von Amateuren noch gar nicht mit eingerechnet.

Besonders brisant: Die Betreiber seien durch ihr Projekt, welches in einer Trinklaune unter Freunden entstanden sei, zu Multimillionären geworden. Ganz nach dem Mott Sex Sells!

Doch die wichtige Frage ist, ob die Konsumenten der illegal verbreiteten Erotikstreifen nun haftbar gemacht werden können. Denn wie Cum-Fast berichtet, sollen über 20 Millionen Deutsche Haushalte betroffen sein. Sprich so viele Haushalte haben schon mind. einmal einen Porno auf YouPorn illegal gestreamt.

IT-Rechtsexperten befürchten, wenn die Besitzer von YouPorn die IP-Adressen ihrer Besucher nicht anonymisiert haben, dann könnte bald eine Abmahnwelle über die Bundesrepublik rollen, die einem Tsunami gleich käme.

Doch glücklicherweise werden bei den meisten Telekommunikationsanbietern die IP-Adressen nur 7 Tagen lange zwischengespeichert und dann gelöscht. So wären von einer möglichen Strafe schon einmal nur die User betroffen, die innerhalb von einer Woche auf der Streaming-Seite für Pornos waren. Für den einen oder anderen nur ein schwacher Trost.

(Quelle: LongDongJay/Cum-Fast)*