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Sächsisches Innenministerium reagiert nicht auf “kino.to”Abmahnung
25. Juni 2011Nun hat CineastenTreff eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit erstattet
Eigentlich sah die Abschaltung des Streaming-Portal Kino.to für das das sächsische Innenministerium ganz gut aus: 13 Personen wurden festgenommen, Beträge in Millionen Höhe sowie Luxusautos beschlagnahmt und die kino.to zeigt keine Filme, sondern nur noch eine Information der Kriminalpolizei an.
Doch, dass damit der Ärger vorbei sei, war wohl eine Wunschvorstellung der betroffenen Behörden. Denn am gleichen Tag wurde die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V.), die unter anderem für Ermittlungen verantwortlich war, mit DDoS-Attacken beschossen. Auch sollen den Ermittlern einige Betreiber von Kino.to durch die Lappen gegangen sein und die starten dann video2k.tv, als offiziellen Nachfolger der gesperrten Seite.
Und sei das alles noch nicht genug Probleme, fehlte auch noch ein passendes Impressum, nach den Bestimmungen des Telemediengesetztes auf Kino.to. Und somit war es nur eine Frage der Zeit bis die Kriminalpolizei bzw. deren übergestellte Behörde das sächsische Innenministerium eine Abmahnung erhielt.
Was war passiert?
Die Kriminalpolizei Köln hatte nach der Beschlagnahmung der kino.to Servern eine Meldung auf der Startseite publiziert:

Die Domain zur vor Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Und genau diese Meldung wurde den Behörden nun zum Verhängnis. Denn in der vergangenen Woche hatte die Medienrechtskanzlei Obladen Gaessler, ebenfalls aus Köln, im Auftrag von Cineastentreff.de das sächsische Innenministerium abgemahnt.
Der Grund klingt simple: Die beschlagnahmte Seite muss laut Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag ein entsprechendes Impressum vorweisen.
Für die Unterlassungserklärung war eine Frist bis zum 22. Juni, als vor 3 Tagen, gesetzt gewesen. Doch bis zum jetzigen Zeitpunkt haben weder die Verantwortlichen von Cineastentreff.de noch deren Anwälte keine Rückmeldung erhalten.
Die einzig bekannte Reaktion darauf stammt von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber Welt online: “Diese Pflicht besteht, aber wir betreiben die Seite ja nicht.“ Aber selbst wer nicht Jura studiert hat, dem wird klar sein, dass man so eine Unterlassungserklärung nicht abwenden kann.
Michael Babilinski, einer der Betreiber von Cineastentreff.de, bringt es auf den Punkt: “Wenn man den Unterschied zwischen einer öffentlichen Bekanntmachung und einer Baustellenseite nicht kennt, sollte man lieber ruhig sein.”
Daher war der nächste Schritt nun eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit. Weitere Informationen zur Abmahnung und den aktuellen Stand findet ihr auf anwalt-gegen-abmahnung.de
Anwalt Philipp Obladen begründet sein Vorgehen gegen die Behörde:
„Sie wissen, dass das Wettbewerbsverhältnis schwierig zu begründen ist. Wir sind aber der Ansicht, dass grundsätzlich eine Impressumspflicht auch für die Polizei gilt, sei es nun aus § 5 TMG oder aus § 55 Rundfunkstaatsvertrag. Aber wenn Sie eine Abmahnung haben wollen, kriegen Sie auch eine.“
Aber hier geht es nicht darum, durch das Abmahnen der Behörde Profit draus zu schlagen, sondern die Verantwortlichen wollen eine Diskussion „über die schwammige Rechtslage anzustoßen.“ Denn das Medium Internet ist heute sowohl für Leute die eine Internetpräsenz betreiben (Blogger, Webmaster…), als auch für Leute die es als Informationsquelle, Plattform zum Austauschen etc. nutzen rechtlich immer noch eine Grauzone. Viel zu schnell kann man abgemahnt werden und diverse Kanzleien haben sich darauf spezialisiert und daraus eine Geschäftsgrundlage gebildet.
Man darf gespannt bleiben wie es im Fall Cineastentreff.de ./. Sächsisches Innenministerium weitergeht.
Ist das Ganze vielleicht doch nur eine Marketing-Aktion?!
Nein! Die Betreiber Cineastentreff.de wehren sich gegen die Vorwürfe, dass es sich hier lediglich um eine Marketing-Strategie zur ihren Gunsten handele. Sie stellen klar: „Natürlich freuen wir uns, wenn unser Magazin mehr Aufmerksamkeit erhält; aber das ist nicht mehr als ein schöner Begleiteffekt.“
Des Weiteren verweisen sie auf ihre letzte Aktion im Frühjahr 2010: Dort haben wir den „Mövenpick-Minister“ Guido Westerwelle zum Verkauf angeboten – damit auch weniger zahlungskräftige Bürger mal Einfluss auf Steuersenkungsverfahren bekommen. (Guido, der gelbe Revolutionär)
Sollte bis Montag immer noch kein Schreiben des Ministeriums vorliegen, wird die Kanzlei eine einstweilige Verfügung beantragen.
Das Originalschreiben der Anzeige gibt es hier exklusiv zum Downloaden bzw. zur Einsicht.
Was haltet ihr davon? Denkt ihr, dass ist der richtige Weg, um auf die Missstände der Thematik Internet & Abmahnung aufmerksam zu machen oder sinnlos? Teilt uns doch eure Meinung in den Kommentaren mit
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von dk am 25. Juni 2011 um 09:50 veröffentlicht und unter Behörden, Justiz abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Du kannst eine Antwort schreiben oder einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen. | |







