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Schwarz-Surfen ist nicht strafbar!!!
10. August 2010
Dem ein oder anderen wird die Schlagzeile “Schwarz-Surfen ist keine Straftat” auf golem.de erfreuen. Wie in dem online Magazin zu lesen ist:
[...] Schwarz-Surfen erfülle weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten nach §89 I 1 TKG, noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten nach §§44, 43 II Nr.3 BDSG [...]
Einem Tatverdächtigen wurde zu last gelegt, dass er sich im Jahre 2008 mit seinem Laptop, drahtlos in ein nicht verschlüsseltes WLAN eingewählt habe, um so ohne die Erlaubnis des Eigentümers, Zugriff auf das Internet zu haben. Doch das ist nicht strafbar!
So entschied das Wuppertaler Amtsgericht in einem publizierten Urteil auf (AG Wuppertal, Beschluss 20 Ds-10 Js 1977/08-282/08, 03.08.2010) vom 03. August 2010.
Eigentlich verwunderlich, denn zuvor empfand das Gericht derartige Tatbestände als strafbar.
Inwieweit sich das ganze nun auf andere sowie zukünftige Gerichtsurteile auswirkt ist noch unklar.
Aber schon aus Gründen der Sicherheit sollte man seine WLAN verschlüsseln, denn mancher einer schaut vielleicht nicht nur auf Facebook, sondern lädt sich möglicherweise illegale Inhalte wie Kinderpornografie oder Musik hinunter.
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von dk am 10. August 2010 um 23:01 veröffentlicht und unter Internet, Justiz abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Du kannst eine Antwort schreiben oder einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen. | |






vor 1 Jahr
Sehe ich aber genau so, wer sein WLAN unverschlüsselt lässt der ist auch selbst dafür Verantwortlich was damit passiert.
Ich kann ja auch nicht meine Haustür mitten in der Innenstadt auflassen und darauf hoffen das niemand in mein Haus kommt.
Zumal die ganzen Router mittlerweile schon ab Werk aus Verschlüsselt werden. Also für mich Völlig zu recht! In ein offenes WLAN einklinken ist für mich auch nicht strafbar!