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Behörden
Weiterer Verdächtiger in Haft
29. Nov
Die Schlagzeilen um die kürzlich aufgeflogene Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (kurz NSU) wollen nicht verstummen. Nun wurde ein weiterer Neonazi festgenommen, dem der Vorwurf zur Beihilfe zum Mord gemacht wird. Bei dem Festgenommenen soll es sich laut Spiegel online um den früheren NPD-Funktionär Ralf Wohlleben (36) handeln.
Der Zugriff durch Spezialeinheiten der Polizei erfolgte um 7 Uhr in der Früh. In Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft hat das Landeskriminalamt Thüringen Ralf Wohlleben in Jena verhaften lassen.
Er soll das Zwickauer Terror-Trio (Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos) mit Schusswaffen und entsprechender Munition versorgt haben.
Wohlleben soll im Zeitraum zwischen 2001 und 2002 über einen Kurier eine Schusswaffe dem Trio übermittelt haben, mit der später fünf Migranten sowie die Polizistin Michèle Kiesewetter kaltblütig ermordet wurden. Kieswetters Kollege wurde bei dem Übergriff im Jahre 2007 schwer verletzt.
Bei der Tatwaffe soll es sich um eine tschechische Pistole von dem Modell Ceska gehandelt haben.
Wie in einer Mitteilung des Generalbundesanwalts heißt, soll Wohlleben bereits in 90er Jahren engen Kontakt mit den Mitgliedern der NSU gehabt haben.
Angeblich soll er die drei nicht nur beim Untertauchen vor der Polizei im Jahre 1998 geholfen, sondern auch finanziell unterstütz haben.
Des Weiteren berichtet Spiegel online, dass bereits der festgenommene Holger G., der aktuell in U-Haft sitzt, auch Kontakt zu dem 36-Jährigen gehabt haben soll.
Sächsisches Innenministerium reagiert nicht auf “kino.to”Abmahnung
25. Jun
Eigentlich sah die Abschaltung des Streaming-Portal Kino.to für das das sächsische Innenministerium ganz gut aus: 13 Personen wurden festgenommen, Beträge in Millionen Höhe sowie Luxusautos beschlagnahmt und die kino.to zeigt keine Filme, sondern nur noch eine Information der Kriminalpolizei an.
Doch, dass damit der Ärger vorbei sei, war wohl eine Wunschvorstellung der betroffenen Behörden. Denn am gleichen Tag wurde die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V.), die unter anderem für Ermittlungen verantwortlich war, mit DDoS-Attacken beschossen. Auch sollen den Ermittlern einige Betreiber von Kino.to durch die Lappen gegangen sein und die starten dann video2k.tv, als offiziellen Nachfolger der gesperrten Seite.
Und sei das alles noch nicht genug Probleme, fehlte auch noch ein passendes Impressum, nach den Bestimmungen des Telemediengesetztes auf Kino.to. Und somit war es nur eine Frage der Zeit bis die Kriminalpolizei bzw. deren übergestellte Behörde das sächsische Innenministerium eine Abmahnung erhielt.
Was war passiert?
Die Kriminalpolizei Köln hatte nach der Beschlagnahmung der kino.to Servern eine Meldung auf der Startseite publiziert:

Die Domain zur vor Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Und genau diese Meldung wurde den Behörden nun zum Verhängnis. Denn in der vergangenen Woche hatte die Medienrechtskanzlei Obladen Gaessler, ebenfalls aus Köln, im Auftrag von Cineastentreff.de das sächsische Innenministerium abgemahnt.
Der Grund klingt simple: Die beschlagnahmte Seite muss laut Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag ein entsprechendes Impressum vorweisen.
Für die Unterlassungserklärung war eine Frist bis zum 22. Juni, als vor 3 Tagen, gesetzt gewesen. Doch bis zum jetzigen Zeitpunkt haben weder die Verantwortlichen von Cineastentreff.de noch deren Anwälte keine Rückmeldung erhalten.
Die einzig bekannte Reaktion darauf stammt von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber Welt online: “Diese Pflicht besteht, aber wir betreiben die Seite ja nicht.“ Aber selbst wer nicht Jura studiert hat, dem wird klar sein, dass man so eine Unterlassungserklärung nicht abwenden kann.
Michael Babilinski, einer der Betreiber von Cineastentreff.de, bringt es auf den Punkt: “Wenn man den Unterschied zwischen einer öffentlichen Bekanntmachung und einer Baustellenseite nicht kennt, sollte man lieber ruhig sein.”
Daher war der nächste Schritt nun eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit. Weitere Informationen zur Abmahnung und den aktuellen Stand findet ihr auf anwalt-gegen-abmahnung.de
Anwalt Philipp Obladen begründet sein Vorgehen gegen die Behörde:
„Sie wissen, dass das Wettbewerbsverhältnis schwierig zu begründen ist. Wir sind aber der Ansicht, dass grundsätzlich eine Impressumspflicht auch für die Polizei gilt, sei es nun aus § 5 TMG oder aus § 55 Rundfunkstaatsvertrag. Aber wenn Sie eine Abmahnung haben wollen, kriegen Sie auch eine.“
Aber hier geht es nicht darum, durch das Abmahnen der Behörde Profit draus zu schlagen, sondern die Verantwortlichen wollen eine Diskussion „über die schwammige Rechtslage anzustoßen.“ Denn das Medium Internet ist heute sowohl für Leute die eine Internetpräsenz betreiben (Blogger, Webmaster…), als auch für Leute die es als Informationsquelle, Plattform zum Austauschen etc. nutzen rechtlich immer noch eine Grauzone. Viel zu schnell kann man abgemahnt werden und diverse Kanzleien haben sich darauf spezialisiert und daraus eine Geschäftsgrundlage gebildet.
Man darf gespannt bleiben wie es im Fall Cineastentreff.de ./. Sächsisches Innenministerium weitergeht.
Ist das Ganze vielleicht doch nur eine Marketing-Aktion?!
Nein! Die Betreiber Cineastentreff.de wehren sich gegen die Vorwürfe, dass es sich hier lediglich um eine Marketing-Strategie zur ihren Gunsten handele. Sie stellen klar: „Natürlich freuen wir uns, wenn unser Magazin mehr Aufmerksamkeit erhält; aber das ist nicht mehr als ein schöner Begleiteffekt.“
Des Weiteren verweisen sie auf ihre letzte Aktion im Frühjahr 2010: Dort haben wir den „Mövenpick-Minister“ Guido Westerwelle zum Verkauf angeboten – damit auch weniger zahlungskräftige Bürger mal Einfluss auf Steuersenkungsverfahren bekommen. (Guido, der gelbe Revolutionär)
Sollte bis Montag immer noch kein Schreiben des Ministeriums vorliegen, wird die Kanzlei eine einstweilige Verfügung beantragen.
Das Originalschreiben der Anzeige gibt es hier exklusiv zum Downloaden bzw. zur Einsicht.
Was haltet ihr davon? Denkt ihr, dass ist der richtige Weg, um auf die Missstände der Thematik Internet & Abmahnung aufmerksam zu machen oder sinnlos? Teilt uns doch eure Meinung in den Kommentaren mit
Kriminalpolizei Sachsen wegen Kino.to abgemahnt
16. Jun
KÖLN – Viele Blogger, online Shopbetreiber und Webmaster fürchten sich vor einer Abmahnung durch einen Anwalt. Aber das die Polizei wegen einem Verstoß gegen das Telemediengesetz abgemahnt werden würde, ist wohl bisher einzigartig in der Deutschen Rechtsgeschichte. Und Auslöser hier für – wie sollte es anders sein – Kino.to
Durch die Beschlagnahmung der Seite kino.to ist der Betreiber nun die Kriminalpolizei bzw. ihr Dienstherr das Sächsisches Staatsministerium des Inneren. Besagte Behörde wurde nun von den Rechtsanwälten Philipp Obladen und Robert Gäßler im Auftrag von Cineastentreff.de abgemahnt. [zur Abmahnung]
Und was haben die Herren Polizeibeamten falsch gemacht? Sie haben angeblich gegen § 2(1) bzw. § 5 des Telemediengesetzes verstoßen:
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten:[...]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen
Post, [...]
Einfach gesagt, Sie haben das Impressum vergessen. Man kann gespannt bleiben, ob die Abmahnung Erfolg haben wird. (via critch)
Was haltet ihr davon? Hat es den richtigen getroffen oder ist das Schwachsinn?
Wer kennt diesen abscheulichen Kinderschänder?!
16. Jun
WIESBADEN – Kinderschänder vergewaltigt mehrfach ein ca. 3 bis 9 Monate altes Baby, filmt sich dabei und stellt seine Tat auch noch stolz ins Internet. Nun such das Bundeskriminalamt diesen abscheulichen Kinderschänder.
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität und das Bundeskriminalamt in Wiesbaden fahnden nach einem ca. 25 bis 45 jährigen Mann, der im Jahr 2005 ein kleines Mädchen schwer sexuell missbraucht hat und kinderpornografisches Material hergestellt sowie verbreitet hat. Die Videoaufnahmen, die sich im besitzt des BKA befinden, zeigen den gesuchten Mann, wie er ein noch kleines Baby auf abscheuliche Weise mehrmals auf dem Wickeltisch (der Marke “Penaten”) und dem Badezimmerboden schwerst vergewaltigt.
Aufgrund der Sichtung des Videomaterials ist davon auszugehen, dass sich der Vergewaltiger und sein Opfer in Deutschland befinden. Es wäre auch möglich, dass der Täter das kleine Mädchen heute immer noch missbraucht.
Täterbeschreibung
Er ist ca. zwischen 25 und 40 Jahre alt, hat kurze sowie dunkelbraune Haare und trägt im Gesicht eine Brille. Neben einem Bauchansatz besitzt er eine deutlich sichtbare Körperbehaarung. Besonders auffällig ist ein goldfarbener schmaler Ring am kleinen Finger (linke Hand).
Für Hinweise zur Ergreifung des Täters wurde eine Belohnung von 5000 € ausgesetzt.
Weitere Bilder, die Hinweise auf den Täter geben können, finden Sie auf der Webseite des Bundeskriminalamtes.
Uns interessiert, ob Sie als Leser finden, dass wenn solche Täter gefasst werden, man Sie bei solchen Taten mit der Todesstrafe bestrafen sollte?
(BKA)
kino.to abgeschaltet – über ein Dutzend Festnahmen
08. Jun
LEIPZIG – Vor allem der jüngeren Generation dürfte der Begriff Kino.to ein gänger Begriff und vor allem eine kostenlose Alternative zum Kino zu sein. Aber die rund 4 Millionen Besucher schauen nun in die Röhre, denn die Polizei sperrt das Kino-Portal.
Somit ist das größte illegale Portal für Filme und Serien in Deutschland zerstört. Um 9 Uhr früh am Mittwoch (08. Juni 2011) schlugen die Sonderermittlungseinheit INES (Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen) zu. Mit der Unterstützung durch Staatsanwälten und IT-Experten wurden 20 Wohnungen sowie Geschäftsräume in Leipzig, Nürnberg, Bremen, Hamburg, Minden, Zwickau und auch in der Landeshauptstadt Berlin durchsucht. Des Weiteren soll es Hausdurchsuchungen in den Nachbarländern Frankreich und Spanien gegeben haben.
Als Kopf der Bande gilt laut Bild Informationen Dirk B., der eigentlich Chef einer Firma der Medienbranche ist. Seine Wohnung in der Richard-Wagner-Straße in Leipzig nahm die Polizei komplett auseinander. Man kann gespannt bleiben, was die Ermittler dort gefunden haben. Doch die Betreiber hat kino.to nicht aus reiner Nächstenliebe gegen über ihren Besucher betrieben, sondern hier ging es um Gewinne in Millionenhöhe. Wer die Seite schon einmal besucht hat, dem vielen die Werbeanzeigen von Pornos, Computergames und anderer dubioser Anbietern auf.
Ein weiter er Hintermann der Filmbörse wurde am Flughafen von Palma de Mallorca festgenommen. Gegenüber der Bild Zeitung bestätigte der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, dass umfangreiches Beweismaterial gesichert worden ist: “Gegen die Beschuldigten wird wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen ermittelt.”
Auslöser für den Schlag gegen das illegale Netzwerk war die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GUV).
Die Seite ist somit vom Netz genommen. Bis vor Kurzem hatte die Kriminalpolizei folgende Meldung auf Kino.to publiziert:
Die Domain zur vor Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Mittlerweile wird aber nicht einmal mehr diese Meldung, sondern nur noch “502 Bad Gateway” angezeigt. Sprich der Server ist nicht mehr erreichbar.
Interessante Kommentare zum Thema “Kino.to” findet ihr im Artikel “Razzia gegen Kino.to: Streaming-Seite wohl ein- für allemal dichtgemacht” auf BasicThinking.
Wer oder was ist überhaupt Kino.to?!
Die mittlerweile komplett abgeschaltete Streaming-Seite bietete noch bis vor Kurzen Besuchern die Möglichkeit sich Kinofilme, Serien und Dokumentationen kostenlos in diversen Sprachen und sogar mit Untertitel anzuschauen. Natürlich ohne Einverständnis des Rechteinhabers bzw. Urheber. Angeblich soll Kino.to – im Gegensatz zur Konkurrenz – keine pornografischen Inhalte publiziert haben. Lange wurden die Seiteninhaber im Ausland vermutet, aber wie sich heute rausstellte, lebten die Drahtzieher mitten in Deutschland.
Megabeben in Japan – Radioaktivität auch in Deutschland?
13. Mrz
Infolge des verheerenden Beben mit Tsunamifolge am Freitag in Japan wurde das Atomkraftwerk “Fukushima 1″ beschädigt. Die Hülle des Reaktors ist augenscheinlich explodiert. Ist mit einer Kernschmelze zu rechnen?
Freitag, der 11. März 2011 in Japan. An der Ostküste nahe Tokio treffen drei Erdplatten in einer sogenannten Triple Junction-Formation aufeinander. Durch dieses Aufeinanderprallen entsteht ein Unterseebeben, welches später eine gigantische Tsunamiflutwelle zur Folge hat. Diese prallt an der östlichen Küste von Japan auf und reißt alles mit – Häuser, Autos, Menschen.
Bei dem Tsunami wurde laut Medienberichten auch Fukushima 1, eines der japanischen Atomkraftwerke beschädigt. Über 30% der Energien in Japan werden durch diese Technologien gewonnen.
Offiziellen Angaben zufolge ist durch eine durch den Tsunami verursachte Explosion höchstwahrscheinlich die Außenhülle des AKW beschädigt worden.
Doch das Unglück soll noch weiter anhalten: Die Kühlsysteme fallen aus und die Strahlenwerte steigen außerhalb des Kraftwerkes um das Achtfache, im Inneren sogar um das Tausendfache des Normalwertes. Die Betreiber beschließen nun zur Druckentlastung des Kraftwerkes leicht radioaktiven Dampf in die Atmosphäre abzulassen.
Nachdem nun auch die EU sowie die Vereinigten Staaten zur Hilfe gebeten wurden, lässt Obama Kühlmittel für das AKW nach Japan einfliegen – vergeblich, denn fehlende Anschlusskabel verhindern die Nutzung dieser Mittel. Nun könnte eine Kernschmelze kurz bevor stehen.
Doch wie sieht es für Deutschland aus?
Grundsätzlich ist Deutschland nur gering gefährdet. Lediglich der radioaktive Dampf könnte bis hin nach Deutschland ziehen und abregnen. Laut Wetterbericht von N24 ist dieses aber nicht wahrscheinlich. Der Wind trägt die Wolken von Westen nach Osten, die dann über dem Pazifik abregnen werden.
Wer dennoch Angst hat, kann auf der Webseite des Bundesamtes für Strahlenschutz nachschauen, wo Deutschland radioaktiv belastet ist. Eine Belastung findet momentan in Norddeutschland kaum, in Süddeutschland dagegen gering statt. Durch ein zwölfstündig aktualisiertes Strahlennetz ist es möglich, die Strahlenwerte für Deutschland immer im Auge zu behalten.
Arno Dübel hat (erst einmal) Glück gehabt
25. Feb
Hamburg-Eilbek – Arno Dübel (55), der den meisten wohl besser unter dem Namen “Deutschlands frechster Arbeitsloser” bekannt ist, bekommt wieder Unterstützung vom Staat. Vorübergehend jedenfalls.
Denn über mehrere Monate war der Arbeitslose, der schon seit über 30 Jahren keiner richtigen Arbeit mehr nachgegangen ist, nicht mehr vom Amt unterstützt worden. Gegenüber der Bild Zeitung zeigte sich Herr Dübel siegessicher: „Frechheit siegt, aber ich arbeite ja auch, gehe fegen und Unkraut zupfen an der Gedenkstätte des KZ Neuengamme.“
Nun bekommt er wieder Hartz IV inklusive Wohngeld in Höhe von 755,34 €. Deutschlands frechster Arbeitsloser darf jetzt sogar doch in seiner Wohnung bleiben. Denn die SAGA hat die Räumung wegen Mietschulden erst einmal gestoppt. Aber das hat Herr Dübel nicht aus eigener Kraft geschafft, sondern durch die Hilfe seines Musikproduzenten Marco Delgardo.
Zusammen haben sie den Song „Ich bin doch lieb“ produziert.
Dies war aber nur durch den juristischen Beistand eines Nobel-Anwalts möglich, dessen Kosten sollen sich aktuell auf über 15.000 € belaufen. Die Kosten hofft Dübels Produzent durch den Verkauf des Songs wieder rein zu holen.
(Bild Zeitung)
Hätte der Tod der kleinen Emma verhindert werden können?
12. Feb
Dresden – Am Donnerstag Tag kam die kleine Emma († 11) im Sachsenbad ums Leben. Bei dem Gelände handelt es sich um eine Ruine – Eigentümer ist die Stadt Dresden. Das baufällige Gelände soll von mehreren Stellen zugänglich und von Kindern als eine Art “Abenteuerspielplatz” genutzt worden sein.
Laut Polizeisprecher Marko Laske soll es sich um einen tragischen Unfall handeln: “Es gibt keinerlei Straftatsverdacht.”
Am Donnerstagnachmittag verschafften sich Emma und zwei Freunde (ein Junge und ein Mädchen) Zugang zu dem Gelände. Durch ein Fenster im Erdgeschoss, das eigentlich mit Holz versperrt gewesen war, gelangten sie in das Innere des alten Gebäudes. Dort sei das Mädchen dann von einer “Art Zwischendecke” zwölf Meter in die Tiefe gefallen. Den Sturz überlebte sie nicht.
Die polizeilichen Ermittlungen sind nun abgeschlossen und die Ermittlungsergebnisse sind der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben worden. Diese prüft nun, ob der Stadt Dresden Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. (dnn-online.de)
Zugunglück: Trauerfeier am Wochenende
02. Feb
Nachdem beim Zugunglück, welches sich vor einigen Tagen bei Hordorf ereignete, starben sechs Männer sowie vier Frauen. Ihnen soll am Wochenende gedacht werden.
Bei der Kollision eines Personenzuges mit einem Expresszug von Veolia kamen zehn Menschen ums Leben. 43 Personen wurden verletzt, 18 davon schwer. Offenbar hatte der Lokführer des Harz-Elbe-Expresses zwei Haltesignale übersehen, wie sich nun aus einem Bericht des Bundesverkehrsministeriums herausstellte. Weiterhin wird angezweifelt, ob er zum Zeitpunkt der Kollision überhaupt am Steuer saß. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen fahrlässiger Tötung.
Veolia hat für die Hinterbliebenen ein Spendenkonto eingerichtet, mit welchem man die Hinterbliebenen finanziell unterstützen kann. Zeitpunkt und Höhe der Auszahlung bleibt jedoch noch unklar.
Während nun der Magdeburger Landtag am Mittwoch der Opfer mit einer Schweigeminute gedachte und und Landtagspräsident Steinecke immer noch von diesen Bildern geschockt ist, findet nun im Halberstädter Dom in Magdeburg am Wochenende eine öffentliche Trauerfeier für die Verunglückten statt, die gehisste Trauerbeflaggung wurde für diesen Anlass verlängert.
Donnerstag: Trauerfeier für Mirco Schlitter
29. Jan
Der elfjährige Mirco Schlitter wurde in der vergangenen Woche tot aufgefunden. Vor rund einem halben Jahr fiel er einem Vergewaltigungsverbrechen zum Opfer. Wir haben berichtet.
Nun soll am kommenden Donnerstag im reinland-westphälischen Grefrath eine Trauerfeier stattfinden, um den Tod Mircos zu gedenken.
Vergangene Woche wurde der Mörder und Vergewaltiger Mircos festgenommen, der ohne zu zögern seinen Mord an Mirco nach 146 Tagen gestand.
Am 03.02.2011 findet nun laut Pfarrer Norbert Selent eine öffentliche Trauerfeier in der Christengemeinschaft Grefraths statt. Ihm zufolge wird ein großer Ansturm an Anteilnehmenden erwartet.
Die Familie wird sich nach der Trauerfeier ein paar Tage zurückziehen und weiter psychologisch betreut werden. Damit sollen die Erlebnisse der Familie demensprechend aufgearbeitet und verarbeitet werden. Mircos Beerdigung wird noch nicht am Donnerstag stattfinden, sondern wird noch um einige Zeit verschoben. Der genaue Termin ist noch nicht festgelegt.




