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Weitere Verhandlung gegen kino.to Hintermänner
20. Mrz
Leipzig – In letzter Zeit war es etwas ruhiger um das geschlossene Filmportal kino.to geworden. Die letzten Verurteilungen waren im Dezember 2011 und neue Erkenntnisse kamen kaum an die Öffentlichkeit. Aber seit heute wird wieder vor dem Landgericht Leipzig verhandelt. Der mutmaßliche Drahtzieher muss sich für millionenfachen Urheberrechtsverstoß verantworten.
Bastian P. wird vorgeworfen, dass er seit 2009 bis zur Schließung durch die Kriminalpolizei im Sommer 2011 in mehr als 1 Millionen Fällen gegen das Urheberrecht verstoßen haben soll. Laut Spiegel online wertet die Anklage dies als “gemeinschaftliche gemeinschaftliche gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken.”
Das Urteil ist spätestens im Mai 2012 zu erwarten und dem Angeklagten drohen bis zu 5 Jahren Gefängnis.
Kino.to war mit der Hilfe von einem ehemaligen Mitarbeiter aus Ostfriesland und die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) im Sommer 2011 gestoppt worden. Bis dahin konnten Besucher kostenlos und online Millionen von unterschiedlichen Filmen, Serien und Dokumentationen anschauen. Sogar die neusten Kinofilme waren stets abrufbereit. Dies lockte bis zur Stilllegung rund 4 Millionen Besucher täglich an.
Nun stellt die Frage ob es etwaigen Nachfolgern wie kinox.to oder video2k.tv genau so ergehen wird? Denn am Beispiel von Megaupload gesehen hat, zieht sich die Schlinge um illegales Streaming und Verbreitung von urheberlich geschützten Werken immer Enger.
Erneute Verteilung im Fall Kino.to
07. Dez
LEIPZIG – Erst im Juni war das größte Streaming-Portal Deutschlands Kino.to vom Netz genommen worden. Daraufhin wurden zahlreiche Personen verhaftet und Beweise gesichert. Mittlerweile wird gegen rund 20 Personen ermittelt.
Nun wurde der Chef-Administrator (27) des illegalen Filme- und Serienportal vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Martin S. soll, laut Spiegel online, die ernorme Anzahl von über 20.000 Raubkopien auf “interne Server” hochgeladen haben. Schätzungen zu Folge habe kino.to in seiner online “Videothek” den hauptsächlich deutschen Besucher den Zugriff auf über 1 Millionen Filme und Serien ermöglicht haben.
Dies ist bereits die zweite Verurteilung in dieser Woche, denn am letzten Freitag war ein Webdesigner (33) zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll auch an kino.to mitgearbeitet haben und wurde schussendlich in über 1 Millionen Fällen von “illegaler Verwertung urheberrechtlicher Werke” schuldig gesprochen.
Kino.to hatte täglich über 4 Millionen Besucher und die Betreiber verdienten Millionen mit online Werbung, die sie auf dem illegalen Streaming-Portal eingebunden hatten.
FKK Zalando Werbung unzensiert
28. Aug
Auch wenn Spiegel TV in der heutigen Sendung das Ende der Frei Körper Kultur angekündet hat, so setzt die wohl mittlerweile bekannteste online Shopping Plattform Zalando.de auf nackte Tatsachen in ihren TV-Spots.
Eine Werbung hat wohl die meiste Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Ein Postbote will an einem schönen Sommertag auf einem scheinbar ganz normalen Campingplatz seine Pakete verteilen, doch der schüchterne Herr merkt schnell, dass er in einem Nudistencamp gelandet ist, in dem alle Frauen und Männer nackt rum laufen. Seine Pakte wird der tapfere Bote schnell an die kreischenden Mädels los. Doch auch seine Kleidung wird ihm vom Leib gerissen.
Aber im Originalvideo sind Brüste sowie sonstige Körperteile der durchaus hübschen Frauen (Models?) und weniger attraktiven Männern verpixelt. Sprich unscharfe Vierecke bedecken die nackten Tatsachen. Ganz nach dem Motto ‘Sex sells‘ wollen immer mehr Menschen eine uncut Version der Zanlando Werbung sehen.
Und wir haben sie für euch gefunden: Den Werbesport komplett ohne nervige schwarze Balken mit massig nackter Haut und heißen Frauen – komplett unzentriert:
Okay, ich gebe zu, auch dieser Werbung ist nicht ohne FFK Zensur. Aber interessanterweise wollen viele Menschen wissen, wie die Damen und Herren in der Werbung ohne Pixel aussehen.
Damit ihr aber nicht komplett umsonst hier hergekommen seid, gibt es hier noch einen 5 € Zalando Gutschein für Neukunden.
Was ist Zalando?
Die Zalando GmbH wurde im Oktober 2008 David Schneider und Robert Gentz in Berlin gegründet. Aktuelle befinden sich über 12.000 Mode und 18.000 Schuh Modelle im online Shop. Der Erfolg des Unternehmens spricht für sich, denn Karl-Erivan Haub ist mit der Hilfe der Tengelmann E-Commerce Beteiligungs GmbH mit 10 % an Zalando beteiligt.
Vor allem durch die deutschlandweite Werbung in TV- und Printmedien erlangte das Mode Unternehmen zu großer Bekanntheit.
Alter Facebookchat auch ohne Download erhältlich
02. Aug
Bei dem letzten Update von Facebook wurde der Chat sehr stark verändert. Doch Umfragen im Social Network zeigen, dass der neue Chat nicht viele Fans hat.
Das wiederum nützen Hacker aus. So gibt es zahlreiche Angebote, die versprechen den alten Chat als Add-On zu beinhalten. Dazu muss man auf Facebook nur eine Seite “liken” und dann den Download/Installationsanweisungen folgen und schon hat man den geliebten alten Chat wieder!
Aber oft verbirgt sich dahinter ein Virus, der äußerst schädlich für den PC ist.
Doch was tun, wenn man trotzdem den alten Chat benutzen will aber keinen Virus downloaden will?
Dafür gibt es eine einfache Lösung: Wenn man folgenden Link öffnet, hat man den alten Chat in einem neuen Tab/Fenster geöffnet und kann ihn ohne Download oder sonstigen Aufwand nutzen.
kinoX.to – Nachfolger oder Trittbrettfahrer?
17. Jul
Eigentlich gibt es schon einen offiziellen Nachfolger mit ehemaligen Mitbetreibern von kino.to – video2k.tv. Seit Kurzem ist nun aber ein weiterer potenzieller Nachfolger online – KinoX.to. Diese Besitzer der Seite blieben bis jetzt allerdings anonym. Das ähnliche Design und der sehr ähnliche Name sprechen eigentlich dafür, dass es sich hierbei wirklich um den Nachfolger handelt…
Nun währe da nicht video2k.tv. Dessen Betreiber behaupten, KinoX.to sei eine billige Kopie ihrer alten Website. Außerdem klaut KinoX.to wohl auch die Links von video2k.tv.
Jetzt hat man zwar zwei Seiten mit vielen Filmen, allerdings dauert es bei beiden Seiten in letzter Zeit sie zu laden. Das könnte daran liegen, dass die Server einfach von den viele Besuchern überlastet sind oder das beide Seiten ihren Konkurrenten mit Hackerangriffen ausschalten wollen. Das sind aber nur Spekulationen.
Auch dem Auge des Gesetztes ist das nicht entgangen. So äußert sich Oberstaatsanwalt von Dresden Wolfgang Klein gegenüber BILD.de wie folgt: „Wenn raubkopierte Filme der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, ist das kriminelles Handeln und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden.“ Und nun wird gegen beide Seiten ermittelt.
Der GVU ist die neue Seite natürlich auch schon aufgefallen. Diese sind auch mehr der Meinung, dass KinoX.to von video2k.tv klaut, da diese exakt die gleichen Filehoster benutzt. Jetzt könne man auch denken, die GVU habe die Seiten kurzweilig lahm gelegt, um den schwächeren Gegner so einfach zu beseitigen, jedoch heißt es vonseiten der GVU, sie seien noch nicht für schlechte (bzw. keine) Verbindungen zu den Streamingportalen verantwortlich.
Ein Ostfriese hat Kino.to verraten
26. Jun
LEIPZIG/OSTFRIESLAND – Anfang Juni war es vorbei mit dem illegalen Streaming-Portal kino.to. Seitdem ist neben der Frage zu einer Alternative zu dem gesperrten Filmeportal, wohl die am meistgestellte: Wie sind die Ermittler dem illegalen Unternehmen auf die Schliche gekommen?
Vielleicht eine Vereinigung von Hackern wie kürzlich bei iShareGossip.com? Oder Computerexperten der Polizei? Nein! Der Bauarbeiter Bernd N. aus einem kleinen Dorf auf Ostfriesland. Durch Kontakte aus seiner Jugend, die auf LAN-Partys entstanden sein sollen, fand er den Weg zu Kino.to
Zusammen mit seiner Frau Karin arbeitete er für das größte deutsche Streaming Portal. Ihre Aufgabe bestand darin, Links im Internet zu illegalen Kopien (Serien, Sendungen, Filme etc.) zu finden und in Kino.to zu implementieren.
Aber Dirk B., der mit seiner Webseite Millionen verdiente, hat den beiden nur ein paar Tausend Euro monatlich für ihre Arbeit gegeben. Scheinbar zu wenig für das Ehepaar, denn im Herbst 2010 stiegen sie aus dem illegalen Geschäft aus. Und wahrscheinlich aus Rache erfolgte dann im April die Anzeige bei der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen).
Durch ihre Aussage wird das Ehepaar N. nicht in Untersuchungshaft genommen, aber trotzdem ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen sie wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßiger Verletzung des Urheberrechts.
Aber Geschichte ist dadurch kino.to lange noch nicht, denn ehemalige Beteiligte an dem Streaming-Portal, die nicht festgenommen worden sind, hatten nur kurze Zeit später den Nachfolger ins Netz gestellt: Video2K.tv
Das Sächsisches Innenministerium schlägt sich aktuell aber nicht nur mit Kino.to, sondern auch mit einer Abmahnung sowie einer Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Telemediengesetz rum
Das letzte Wort im Fall Kino.to ist also noch nicht gesprochen. (Bild Zeitung)
Was haltet ihr davon? War es richtig gegen Kino.to auszusagen oder hätte Bernd N. lieber den Mund halten sollen?
Kino.to könnte für den Freistaat Sachsen teuer werden
25. Jun
Nachdem die abgemahnten Behörden die Frist vom 22. Juni 2011 verstreichen lassen haben, ohne eine schriftliche Stellungsnahme zu übermitteln, liegt nun eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit vor.
Genauere Informationen dazu finden Sie in unserem Newsdash Artikel.
Das Schreiben, das uns übermittelt worden ist, haben wir für euch an dieser Stelle veröffentlicht:
In der
Bußgeldsache
gegen
den Freistaat Sachsen, das Sächsische Staatsministerium des Innern, das Landeskriminalamt des Freistaates Sachsen sowie gegen Unbekannt
erstatten wir namens und in Vollmacht der Cineastentreff Michael Babilinski und Walter Hempe GbR, Hebbelstr. 10, 25813 Husum
Ordnungswidrigkeitenanzeige
gem. §§ 55 Abs. 1 i.V.m. § 49 Abs. 1 2. Hs. Nr. 13 Rundfunkstaatsvertrag, § 5 i.V.m. § 16 Telemediengesetz; § 30 OWiG sowie sonstiger in Betracht kommender Ordnungswidrigkeiten.
B e g r ü n d u n g
I. Sachverhalt
Am 8. Juni 2011 hat die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) die Streaming-Seite kino.to geschlossen, bzw. nach eigenen Angaben die Domain kino.to „beschlagnahmt“. Seitdem findet sich unter www.kino.to –mit zeitweiliger Unterbrechung- folgender Hinweis:
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung
einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von
Urheberrechtsverletzungen geschlossen.Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Screenshot der Internetseite kino.to, Stand 24.6.2011, Anlage 1.
Ein Impressum findet sich auf dieser Seite nicht. Die Internetseite enthält keinerlei Hinweise darauf, wer diese Vorschaltseite ins Netz gestellt hat, wer für den Inhalt verantwortlich ist, bzw. an wen man sich bei Rückfragen wenden kann.
II. Verstoß gegen § 55 Rundfunkstaatsvertrag
Gem. § 55 Rundfunkstaatsvertrag haben Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, den Namen und die Anschrift sowie bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Bei dem auf kino.to angezeigten Text handelt es sich zweifelsfrei um einen Telemediendienst, da auch eine einfache Website mit einem Informationstext zu den Informations- und Kommunikationsdiensten gehört.
Diensteanbieter ist jeder der eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereit hält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt.
Dabei ist der Diensteanbieter nicht nur der content-provider, sondern auch der, der fremde Speicherkapazität nutzt. Es ist also unerheblich, wie und ob das Vorgehen des Landeskriminalamtes rechtlich legitimiert werden kann – sei es nun durch § 94 StPO, § 111c StPO oder durch eine Eingriffsnorm im Sinne des Polizei- und Ordnungsrechtes.
Durch das Vorgehen des Landeskriminalamtes hat dieses jedenfalls die unmittelbare „Verfügungsgewalt“ über die Domain kino.to erlangt und kann ersichtlich über die angezeigten Inhalte bestimmen und frei verfügen.
III. Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz
Ferner verstößt die Gestaltung der hier gegenständlichen Internetseite gegen § 5 Telemediengesetz. Die Internetseite stellt auch ein geschäftsmäßiges Telemedium i.S.d. § 5 Telemediengesetz dar.
Diese Voraussetzung muss weit ausgelegt werden und dient letztlich nur für die Abgrenzung zu rein privat angebotenen Telemedien. Dies folgt zum einen aus der Entstehungsgeschichte der Norm und zum anderen unmittelbar aus dem Telemediengesetz selbst. In § 1 Abs. 1 S. 1 Telemediengesetz heißt es nämlich wörtlich:
„Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.“
Bei dem auf kino.to abrufbaren Inhalt handelt es sich selbstredend nicht nur um eine private Internetseite. Vielmehr soll die Öffentlichkeit in geradezu plakativer Weise erreicht werden.
Sofern Sie einen Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz erkennen wollen, mögen Sie die Anzeige diesbezüglich an die zuständige Stelle weiterleiten.
IV. Täter der Ordnungswidrigkeit
Da es sich bei der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen um eine Stabstelle des Sächsischen Staatsministeriums des Innern handelt, muss davon ausgegangen werden, dass von der Aktion gegen kino.to der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen zumindest Kenntnis hatte und diese gebilligt hat. Dieser vertritt den Freistaat Sachsen nach Art. 65 Abs 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen nach Außen. Gem. § 30 OWiG kann daher auch gegen den Freistaat Sachsen ein Bußgeld verhängt werden.
Da aber durch die fehlende Angabe eines Impressums gerade nicht ersichtlich ist, wer für die Internetseite verantwortlich ist, wurde daneben noch Anzeige gegen Unbekannt erstattet.Philipp Obladen
Rechtsanwalt
Der Originalschreiben ist zur öffentlichen Einsicht auf cineastentreff.de publiziert worden.
iShareGossip – Selbstjustiz oder Polizei?
18. Jun
Erst dementien und nun doch zugegeben. Die Betreiber der Mobbing-Plattform iShareGossip.com räumen nun doch ein, dass die Hacker Gruppe 23timesPi möglicherweise ihre die Personendaten. Nun sollen die Besucher bei einer Umfrage entscheiden, ob sie sich der Polizei stellen sollen oder ob Selbstjustiz der gewünschte Weg zum Ziel ist.
Am 14. Juni 2011 wurde den die Server sowie die Domain iShareGossip von Hackern der Gruppe 23timesPi gehackt. Ab diesem Zeitpunkt war die Mobbing-Seite down. Es prangt nur noch eine Meldung mit dem Titel “Hacks And Kisses” sowie der Hinweis, dass man die Daten der Betreiber habe und man sie vor die Wahl stelle, sich zu stellen oder die Hacker gehen zur Polizei auf der Startseite.
Zu diesem Zeitpunkt dementierten die Betreiber noch auf der funktionierenden Domain iShareGossip.net eine derartige Handlung:
Leider wurde unsere Domain iShareGossip.com gestohlen, der Server und iShareGossip.net ist davon allerdings nicht betroffen.
Bis wir näheres in Erfahrung bringen können, bleibt iShareGossip offline.
User haben definitv nichts zu befürchten, da wir keine IP Adressen speichern.
Weitere Informationen in Kürze.
Unsere temporäre Kontaktadresse: isgmail@bk.ru
Ein paar Tage später sieht das Ganze schon anders aus. Nun bitten die Webmaster ihre Besucher zur Abstimmung. Sollen sie sich der Polizei stellen oder sollen sich die Betroffenen persönlich darum kümmern.
Leider können wir nicht ausschliessen, dass die Hacker Gruppe 23timesPi unsere Personendaten ermitteln konnte.
Daher stehen wir jetzt vor einer Entscheidung: Auf Nummer sicher gehen und sich der Polizei stellen und damit vielleicht straffrei davon kommen
(ein solches Angebot liegt uns seit längerem vor) oder die Veröffentlichung unserer Personendaten in Kauf nehmen.
Bei iShareGossip war uns immer der Communitygedanke wichtig, daher überlassen wir diese schwierige Entscheidung der Netzgemeinde.FREIHEIT!
Laut den Daten von IPCounter existiert die Meldung erst seit heute und dennoch haben schon über 3.000 Leute die Seite besucht.
Sollte es sich hierbei, nicht um eine Werbeaktion von seitens der Betreiber und das wirklich das Ende von iShareGossip sein, dann wollen die Hintermänner aber noch bis zur letzten Minute Geld mit ihrem “Produkt” verdienen. Denn auch auf der Abstimmungsseite werden Werbe-Layer von eads.to eingeblendet.
Kino.to – Was passiert jetzt mit den Zuschauern?
12. Jun
Nach der Abschaltung der Streaming-Seite Kino.to, 13 Festnahmen und DDOS-Attacken auf die GVU Homepage (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V.), geht es jetzt möglicherweise den Konsumenten der illegalen Filme-Webseite an den Kragen. Jedenfalls nach dem Willen der GVU.
Im offiziellen Weblog kündigten Dr. Matthias Leonardy (GVU-Geschäftsführer) und Christine Ehlers (Sprecherin von GVU) in einem Artikel an, dass nach den ausgeführten Aussagen die “Nutzung von illegalgen Streams über Portale, wie kino.to, somit strafbar” sei.
Die Internetgemeinde sowie Juristen streiten im Moment darüber, ob das reine Ansehen von Filmen und Serien auf derartigen Streaming-Seiten strafbar sei. Denn die einen sagen, dass man durch das Ansehen keine Urheberrechtsverletgzung begeht. Hingegen die anderen meinen, dass beim Wiedergeben im Browser eine Kopie im Zwischenspeicher des Computers angelegt wird. Somit hätte man den Film illegal auf seinen Rechner heruntergeladen.
Neben einer ausführlichen Beurteilung der rechtlichen Lage durch Paragraphen, finden sich in dem GVU-Artikel auch noch eine leichverständliche Erläuterung zu zivilrechtlichen sowie strafrechtlichen Konsequenten.
Zivilrecht
Die zivilrechtlichen Vorschriften des Urheberrechts ermöglichen den Rechteinhabern ein Vorgehen gegen Verletzungen ihrer geschützten Rechte. Das Interesse der Rechteinhaber konzentriert sich insbesondere auf auf Unterlassung und Schadensersatz [...]
Strafrecht
Die strafrechtlichen Vorschriften des Urheberrechts ermöglichen den Strafverfolgungsbehörden ein Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer. Bestraft wird danach die unerlaubte Verwertung von geistigem Eigentum, wie unerlaubtes Kopieren, unerlaubtes Weitergeben oder unerlaubtes Verkaufen von Kopien. Dabei ist allein schon der Versuch strafbar. [...]
Nur selbst, wenn rechtlich eine Schuld durch den einfachen Konsum festgestellt werden könnte, so bleibt die Frage, ob die täglichen Besucher von Kino.to tatsächlich bestraft werden würde, denn das wären Millionen von Menschen hauptsächlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Also dürfen wir gespannt bleiben, was die Auflösung von Kino.to noch für Folgen haben wird.
kino.to abgeschaltet – über ein Dutzend Festnahmen
08. Jun
LEIPZIG – Vor allem der jüngeren Generation dürfte der Begriff Kino.to ein gänger Begriff und vor allem eine kostenlose Alternative zum Kino zu sein. Aber die rund 4 Millionen Besucher schauen nun in die Röhre, denn die Polizei sperrt das Kino-Portal.
Somit ist das größte illegale Portal für Filme und Serien in Deutschland zerstört. Um 9 Uhr früh am Mittwoch (08. Juni 2011) schlugen die Sonderermittlungseinheit INES (Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen) zu. Mit der Unterstützung durch Staatsanwälten und IT-Experten wurden 20 Wohnungen sowie Geschäftsräume in Leipzig, Nürnberg, Bremen, Hamburg, Minden, Zwickau und auch in der Landeshauptstadt Berlin durchsucht. Des Weiteren soll es Hausdurchsuchungen in den Nachbarländern Frankreich und Spanien gegeben haben.
Als Kopf der Bande gilt laut Bild Informationen Dirk B., der eigentlich Chef einer Firma der Medienbranche ist. Seine Wohnung in der Richard-Wagner-Straße in Leipzig nahm die Polizei komplett auseinander. Man kann gespannt bleiben, was die Ermittler dort gefunden haben. Doch die Betreiber hat kino.to nicht aus reiner Nächstenliebe gegen über ihren Besucher betrieben, sondern hier ging es um Gewinne in Millionenhöhe. Wer die Seite schon einmal besucht hat, dem vielen die Werbeanzeigen von Pornos, Computergames und anderer dubioser Anbietern auf.
Ein weiter er Hintermann der Filmbörse wurde am Flughafen von Palma de Mallorca festgenommen. Gegenüber der Bild Zeitung bestätigte der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, dass umfangreiches Beweismaterial gesichert worden ist: “Gegen die Beschuldigten wird wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen ermittelt.”
Auslöser für den Schlag gegen das illegale Netzwerk war die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GUV).
Die Seite ist somit vom Netz genommen. Bis vor Kurzem hatte die Kriminalpolizei folgende Meldung auf Kino.to publiziert:
Die Domain zur vor Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Mittlerweile wird aber nicht einmal mehr diese Meldung, sondern nur noch “502 Bad Gateway” angezeigt. Sprich der Server ist nicht mehr erreichbar.
Interessante Kommentare zum Thema “Kino.to” findet ihr im Artikel “Razzia gegen Kino.to: Streaming-Seite wohl ein- für allemal dichtgemacht” auf BasicThinking.
Wer oder was ist überhaupt Kino.to?!
Die mittlerweile komplett abgeschaltete Streaming-Seite bietete noch bis vor Kurzen Besuchern die Möglichkeit sich Kinofilme, Serien und Dokumentationen kostenlos in diversen Sprachen und sogar mit Untertitel anzuschauen. Natürlich ohne Einverständnis des Rechteinhabers bzw. Urheber. Angeblich soll Kino.to – im Gegensatz zur Konkurrenz – keine pornografischen Inhalte publiziert haben. Lange wurden die Seiteninhaber im Ausland vermutet, aber wie sich heute rausstellte, lebten die Drahtzieher mitten in Deutschland.





