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Justiz
Augsburg: Festnahme im Fall des ermordeten Polizisten
29. Dez
Augsburg – Der Mord an dem Polizisten Mathias Vieth (†41) aus Augsburg schockte ganz Deutschland. Nun sind die mutmaßlichen Mörder festgenommen worden. Scheinbar keine Unbekannten.
Ein Spezialkomande (kurz SEK) nahm heute in Augsburg bzw. im benachbarten Friedberg zwei Männer, mittleren Alters, fest. Die über 40 Mann starke Sonderkommission „Spickel“ soll die beiden Tatverdächtigen schon mehrere Tage beschattet haben. Beide Männer wurden von dem Zugriff überrascht und leisteten keinen Widerstand. Auf die Ergreifung der Polizistenmörder war eine Belohnung von 100.000 € ausgesetzt, was aber tatsächlich der entscheidende Hinweis gewesen sein soll, ist noch nicht bekannt.
Wie die AZ berichtet, sollen die Männer aus dem Augsburger Kriminellen-Milieu stammen. Sie sollen aber keiner illegalen Organisation angehören, sondern “lediglich” oft polizeilich aufgefallen sein.
Heimtückischer Mord in den frühen Morgenstunden
Dem 41-Jährigen war am 28. Oktober 2011 gegen 3 Uhr morgens mit seiner Kollegin zwei Verdächtige auf einem Motorrad am Parkplatz Kuhsee (Stadtteil Hochzoll) aufgefallen und wollten sie überprüfen. Doch die späteren Mörder flüchten auf einem Motorrad und liefern sich eine wilde Verfolgungsjagd im Raum Augsburg. Auf einem Waldweck in den Siebentischwald stürzen die beiden Flüchtigen. Als Matthias Vieht aus seinem Streifenwagen steigt wird er von mehreren Schüssen zu Boden gestreckt und stirbt noch vor Ort, obwohl er eine kugelsichere Weste getragen hat. Die beiden Täter konnten unerkannt flüchten, ließ aber ihr Mottorad am Tatort zurück.
Weitere Einzelheiten zu den festgenommen Personen, werden am morgigen Freitag auf einer eigens dafür vorgesehener Pressekonferenz bekannt geben.
Erneute Verteilung im Fall Kino.to
07. Dez
LEIPZIG – Erst im Juni war das größte Streaming-Portal Deutschlands Kino.to vom Netz genommen worden. Daraufhin wurden zahlreiche Personen verhaftet und Beweise gesichert. Mittlerweile wird gegen rund 20 Personen ermittelt.
Nun wurde der Chef-Administrator (27) des illegalen Filme- und Serienportal vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Martin S. soll, laut Spiegel online, die ernorme Anzahl von über 20.000 Raubkopien auf “interne Server” hochgeladen haben. Schätzungen zu Folge habe kino.to in seiner online “Videothek” den hauptsächlich deutschen Besucher den Zugriff auf über 1 Millionen Filme und Serien ermöglicht haben.
Dies ist bereits die zweite Verurteilung in dieser Woche, denn am letzten Freitag war ein Webdesigner (33) zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll auch an kino.to mitgearbeitet haben und wurde schussendlich in über 1 Millionen Fällen von “illegaler Verwertung urheberrechtlicher Werke” schuldig gesprochen.
Kino.to hatte täglich über 4 Millionen Besucher und die Betreiber verdienten Millionen mit online Werbung, die sie auf dem illegalen Streaming-Portal eingebunden hatten.
Tierquäler endlich gefasst !!!
30. Nov
SOLINGEN – Der Fall des getöteten Hundewelpen Bella schockiert die ganze Bundesrepublik. Nun ist der mutmaßlicher Täter gefasst und er soll noch mehr kranke Straftaten begangen haben.
Am Donnerstag, dem 17. November 2011, in der Ohligser Heide in Sollingen wurde einer 46-jährigen Spaziergängerin von dem heute Festgenommenen der Hundewelpe Bella (Rasse: Berner Sennen) entführt. Wenig später fand die Familie ihren geliebten Vierbeiner nur rund 150 Meter vom Punkt der Entführung stranguliert durch seine eigene Leine hängend an einem Baum.
Über Facebook und andere Kanäle erlangte der traurige Fall schnell Bekanntheit. Nun hat die Polizei einen Mann (26) festgenommen, der die kleine Bella grausam umgebracht haben soll.
Die Ermittler kamen dem Psychopaten auf die Spur, weil er noch weitere Straftaten began. So verprügelte er an einer Bushaltestelle in Erkrath (NRW) eine 86-jährige Frau und trat ihr sogar mehrmals gegen den Kopf. Der 26-Jährige wurde nun eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. (Bild Zeitung)
Urteil im Fall Mirco Schlitter († 10)
29. Sep
Krefeld – Vor mehr als einem Jahr wurde der kleine Mirco aus Grefrath missbraucht und ermordet. Nun wurde das Urteil gegen seinen Mörder erlassen: Lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Vor dem Landgericht Krefeld wurde Olaf H. (45) wegen Mordes und sexuellem Missbrauch durch den Vorsitzende Richter Herbert Luczak zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich wurde eine besonders schwere Schuld festgestellt. Das heißt, der Familienvater kann nach 15 Jahren nicht durch eine Haftprüfung in Freiheit kommen.
Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte die volle Schuldfähigkeit und besonders sadistisch sowie perverse Neigungen von Olaf H.
Laut der Bild Zeitung will sein Verteidiger (Gerd Meister) eine Revision beim Bundesgerichtshof beantragen.
Auch wenn eine Revision nur wenig Chance auf Erfolg haben würde, denn das Gericht hatte seine Entscheidung sehr ausführlich begründet.
Die Anklage (Silke Neumann) kauft dem 45-Jährigen seine Reue nicht ab, sondern behauptet, dass er die Entführung sowie den Mord an Mirco geplant habe. Durch seine Lügen und den Versuch durch Falschaussagen die Ermittler in die Irre zu führen zeigen seinen perviden Charakter.
Olaf H.s Verteidigung hatte ebenfalls für eine lebenslange Freiheitsstrafe, aber gegen die besondere schwere der Schuld plädiert.
Die Eltern von Mirco waren bei der Urteilsverkündigung heute im Gericht anwesend.
Fall Mirco aus Grefrath
Am 03. September 2010 war der kleine Mirco Schlitter († 10) am Abend mit dem Fahrrad auf dem Heimweg spurlos verschwunden.
Sein Verschwinden löste wohl die bisher größte Suchaktion der deutschen Geschichte aus. Neben Hundertschaften der Polizei und Suchhunden wurden zusätzlich auch Helicopter sowie Kampfjets der Bundeswehr bei der Suche eingesetzt.
Der enorme Suchaufwand zahlte sich schließlich im Januar 2011 aus, als die Soko Mirco den dringend Tatverdächtigen Olaf H. festnahm.
Der Familienvater hatte den Schüler am Abend des Länderspiels mit seinem schwarzen VW Passat entführt und in einem Waldstück sexuell missbraucht. Um seine grausame Tat zu vertuschen, erdrosselte er den Jungen und verscharrte ihm im Waldboden.
Im Zuge der Ermittlungen konnten das Mobiltelefon und Kleidungsstücke des Vermissten sichergestellt werden. Letztere wiesen DNA-Spuren von Olaf H. auf.
Doch erst der festgenommene Täter führte die Polizei zur skelettierten Leiche.
Berliner U-Bahn-Schläger muss hinter Gitter
19. Sep
BERLIN – Der brutale Übergriff auf einen Mann am U-Bahnhof Friedrichstraße schockte ganz Deutschland. Nun verurteilte das Berliner Landgericht den Täter, Torben P. (18), wegen versuchten Totschlages zu einer Haftstrafe ohne Bewährung. Zuerst gibt es aber “Haftverschonung” für den Schüler.
Am Karsamstag dieses Jahr befand sich der Installateur Markus P. (damals 29) am Berliner U-Bahnhof Friedrichsstraße, als er von dem späteren Täter angesprochen worden war. Torben P. und sein Kumpel Nico A. gingen den Installateur, der auf einer Bank saß, verbal an. Als er sich gegen die Beleidigungen zu Wehrsetzen wollte, schlug der Gymnasiast mit einer halb vollen Flasche sein Opfer zu Boden. Doch das war scheinbar noch nicht genug, denn anschließend trat er mit den Füßen auf den wehrlosen Mann ein. Erst das Eingreifen durch einen couragierten Touristen aus Bayern konnte Schlimmeres verhindert werden.
Dafür steckte er aber selber Schläge ein.
Markus P. erlitt eine Gehirnerschütterung, einen Nasenbeinbruch sowie mehrere Platzwunden. Zusätzlich fiel er in tiefe Bewusstlosigkeit und war den Angriffen schutzlos ausgeliefert.
Nach 5 Monaten wurde nun das Urteil gesprochen und das Opfer kämpft mit den Nachwirkungen
Heute, fünf Monate nach der Tat, hat er immer noch mit den Folgen des Angriffs zu kämpfen. Die Zahnbehandlung sei noch nicht abgeschlossen und er leide immer noch unter den psychischen Folgen des brutalen Übergriffes.
Nun ist das Urteil gesprochen worden und Torben P. wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Aber da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, befindet sich der Juristensohn noch auf freiem Fuß. Des Weiteren will die Verteidigung in Revision gehen.
Dem Mitangeklagten Nico A. wird unterlassene Hilfeleistung zu Last gelegt und neben drei Wochen Dauerarrest, 100 Sozialstunden, sowie die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs verordnet.
Der Handwerker selbst war zwar zur Urteilsverkündigung extra ins Gericht gekommen, wollte sich aber nicht äußern.
Nun sind Sie als Leser gefragt: Finden Sie, dass der Haupttäter zu schwach verurteilt worden ist? Und welche Maßnahmen sollten gegen derartige Jugendgewalttäter ergriffen werden? Teilen Sie uns doch bitte Ihre Meinung in den Kommentaren unten mit.
Weiterhin Unklarheiten im Fall Sexy Cora
20. Aug
HAMBURG – Der Tod des Pornostars Carolin Wosnitza (Big Brother Cora) vor rund einem halben Jahr ist bis heute noch nicht geklärt. Den zuständigen Ärzten wird vorgeworfen, dass sie falsch reagiert haben sollen.
Der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers erklärte am Freitag, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit immer noch nicht geklärt sei. Des Weiteren bestätigte er die Medienberichte von stern.de sowie der Hamburger Morgenpost, die am gestrigen Freitag berichtet haben, dass ein medizinisches Gutachten ärztliche Fehler bei der Brustvergrößerung von Carolin Wosnitza bestätigen solle.
Die 23-Jährige, die sich mit dem Namen Sexy Cora in der Erotikbranche einen Namen gemacht hatte, erlitt während einer Schönheitsoperation in einer privaten Klinik in Hamburg einen Herzstillstand und lag mehrere Tage im Koma, bis sie an einer Hirnlähmung verstorben war.
Nun ist ein Ergänzungsgutachten abzuwarten, dass die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hat. E soll klären, ober die beteiligten Chirurgen sowie die Narkoseärztin, schuld an dem Tod der Pornodarstellerin zu sein. (Hamburger Abendblatt)
“Diese Tat ist unentschuldbar” – Fall Mirco Schlitter
13. Jul
DÜSSELDORF – Der Prozess gegen Olaf H. (45) begann gestern mit einem Geständnis seitens der Verteidigung. Der Familienvater gibt zu Mirco Schlitter († 10) sexuell missbraucht und ermordet zu haben.
Gleich zum Prozessazftakt gab es eine Wende in dem Fall, der ganz Deutschland erschütterte und die wohl größte Suchaktion der Deutschen Geschichte auslöste.
Bei seiner Festnahme gab Olaf H. die Entführung sowie Mord an Mirco zu. Zog sein Geständnis später jedoch wieder zurück. Doch nun ließ er durch seinen Anwalt Gerd Meister ein umfassendes Geständnis ablegen.
Am 03. September 2010 hat er den auf dem Heimweg befindenden Mirco Schlitter in ein Waldstück verschleppt und dort versuchte er den Jungen sexuell zu missbrauchen. “Dann hat er aber gemerkt, dass das nicht sein Ding ist.” So sein Verteidiger laut der Bild Zeitung. Daraufhin tötete der den Jungen mit einem Strick, um seine Tat zu vertuschen.
Als der Schüler von der Polizei aufgefunden worden war, war nur sein Skelett übrig, somit kann nicht nachgewiesen werden, was mit dem Opfer wirklich passiert ist.
Bei der Familie Schlitter will sich Olaf H. nicht entschuldigen, denn über seinen Anwalt ließ er verlauten: “Diese Tat ist unentschuldbar.” So die Bild Zeitung.
Ein Urteil wird am 30. Juni 2011 erwartet. Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte lebenslang ins Gefängnis muss.
(Bild Zeitung)
Prozessbeginn im Fall Mirco Schlitter († 10)
12. Jul
Krefeld/Grefrath – Es dauerte 145 Tage bis die Ermittler den Mörder von Mirco Schlitter gefasst hatten. Bei dem Täter handelt es sich um den Familienvater Olaf H. (45). Heute um 9 Uhr beginnt der Prozess gegen ihn.
Im Schwurgerichtssaal 167 sollen in insgesamt 15 Verhandlungstagen rund 40 Zeugen sowie einige Sachverständiger aussagen.
Doch es wird laut der Verteidigung keine Geständnis geben: “Es wird kein Geständnis im Sinne der Anklage sein.” so Anwalt Gerd Meister gegenüber der Bild Zeitung.
Kurz nach seiner Festnahme hatte Olaf H. die grausame Tat noch gestanden.
Der Schüler Mirco Schlitter war am 03. September 2011 spurlos auf seinem Heimweg verschwunden. Neben seiner Kleidungsstücke, konnte die Polizei nur sein grünes Fahrrad sicherstellen.
Sein verschwinden löste wohl die größte Suchaktion in der Deutschen Geschichte aus. Neben Hundertschaften und Suchhunden, suchten Kampfjets und Hubschrauber nach dem Vermissten
Doch lange ohne Erfolg.
145 Tage später konnte die Soko Mirco endlich den Täter fassen. Dank modernster Untersuchungsmethoden und Techniken, konnte man Olaf H. festnehmen.
Er hatte den Jungen entführt, vergewaltigt und brutal ermordet.
Die Staatsanwaltschaft ist von der Schuld des Angeklagten überzeugt. (Bild Zeitung)
Ein Ostfriese hat Kino.to verraten
26. Jun
LEIPZIG/OSTFRIESLAND – Anfang Juni war es vorbei mit dem illegalen Streaming-Portal kino.to. Seitdem ist neben der Frage zu einer Alternative zu dem gesperrten Filmeportal, wohl die am meistgestellte: Wie sind die Ermittler dem illegalen Unternehmen auf die Schliche gekommen?
Vielleicht eine Vereinigung von Hackern wie kürzlich bei iShareGossip.com? Oder Computerexperten der Polizei? Nein! Der Bauarbeiter Bernd N. aus einem kleinen Dorf auf Ostfriesland. Durch Kontakte aus seiner Jugend, die auf LAN-Partys entstanden sein sollen, fand er den Weg zu Kino.to
Zusammen mit seiner Frau Karin arbeitete er für das größte deutsche Streaming Portal. Ihre Aufgabe bestand darin, Links im Internet zu illegalen Kopien (Serien, Sendungen, Filme etc.) zu finden und in Kino.to zu implementieren.
Aber Dirk B., der mit seiner Webseite Millionen verdiente, hat den beiden nur ein paar Tausend Euro monatlich für ihre Arbeit gegeben. Scheinbar zu wenig für das Ehepaar, denn im Herbst 2010 stiegen sie aus dem illegalen Geschäft aus. Und wahrscheinlich aus Rache erfolgte dann im April die Anzeige bei der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen).
Durch ihre Aussage wird das Ehepaar N. nicht in Untersuchungshaft genommen, aber trotzdem ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen sie wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßiger Verletzung des Urheberrechts.
Aber Geschichte ist dadurch kino.to lange noch nicht, denn ehemalige Beteiligte an dem Streaming-Portal, die nicht festgenommen worden sind, hatten nur kurze Zeit später den Nachfolger ins Netz gestellt: Video2K.tv
Das Sächsisches Innenministerium schlägt sich aktuell aber nicht nur mit Kino.to, sondern auch mit einer Abmahnung sowie einer Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Telemediengesetz rum
Das letzte Wort im Fall Kino.to ist also noch nicht gesprochen. (Bild Zeitung)
Was haltet ihr davon? War es richtig gegen Kino.to auszusagen oder hätte Bernd N. lieber den Mund halten sollen?
Kino.to könnte für den Freistaat Sachsen teuer werden
25. Jun
Nachdem die abgemahnten Behörden die Frist vom 22. Juni 2011 verstreichen lassen haben, ohne eine schriftliche Stellungsnahme zu übermitteln, liegt nun eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit vor.
Genauere Informationen dazu finden Sie in unserem Newsdash Artikel.
Das Schreiben, das uns übermittelt worden ist, haben wir für euch an dieser Stelle veröffentlicht:
In der
Bußgeldsache
gegen
den Freistaat Sachsen, das Sächsische Staatsministerium des Innern, das Landeskriminalamt des Freistaates Sachsen sowie gegen Unbekannt
erstatten wir namens und in Vollmacht der Cineastentreff Michael Babilinski und Walter Hempe GbR, Hebbelstr. 10, 25813 Husum
Ordnungswidrigkeitenanzeige
gem. §§ 55 Abs. 1 i.V.m. § 49 Abs. 1 2. Hs. Nr. 13 Rundfunkstaatsvertrag, § 5 i.V.m. § 16 Telemediengesetz; § 30 OWiG sowie sonstiger in Betracht kommender Ordnungswidrigkeiten.
B e g r ü n d u n g
I. Sachverhalt
Am 8. Juni 2011 hat die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) die Streaming-Seite kino.to geschlossen, bzw. nach eigenen Angaben die Domain kino.to „beschlagnahmt“. Seitdem findet sich unter www.kino.to –mit zeitweiliger Unterbrechung- folgender Hinweis:
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung
einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von
Urheberrechtsverletzungen geschlossen.Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Screenshot der Internetseite kino.to, Stand 24.6.2011, Anlage 1.
Ein Impressum findet sich auf dieser Seite nicht. Die Internetseite enthält keinerlei Hinweise darauf, wer diese Vorschaltseite ins Netz gestellt hat, wer für den Inhalt verantwortlich ist, bzw. an wen man sich bei Rückfragen wenden kann.
II. Verstoß gegen § 55 Rundfunkstaatsvertrag
Gem. § 55 Rundfunkstaatsvertrag haben Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, den Namen und die Anschrift sowie bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Bei dem auf kino.to angezeigten Text handelt es sich zweifelsfrei um einen Telemediendienst, da auch eine einfache Website mit einem Informationstext zu den Informations- und Kommunikationsdiensten gehört.
Diensteanbieter ist jeder der eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereit hält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt.
Dabei ist der Diensteanbieter nicht nur der content-provider, sondern auch der, der fremde Speicherkapazität nutzt. Es ist also unerheblich, wie und ob das Vorgehen des Landeskriminalamtes rechtlich legitimiert werden kann – sei es nun durch § 94 StPO, § 111c StPO oder durch eine Eingriffsnorm im Sinne des Polizei- und Ordnungsrechtes.
Durch das Vorgehen des Landeskriminalamtes hat dieses jedenfalls die unmittelbare „Verfügungsgewalt“ über die Domain kino.to erlangt und kann ersichtlich über die angezeigten Inhalte bestimmen und frei verfügen.
III. Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz
Ferner verstößt die Gestaltung der hier gegenständlichen Internetseite gegen § 5 Telemediengesetz. Die Internetseite stellt auch ein geschäftsmäßiges Telemedium i.S.d. § 5 Telemediengesetz dar.
Diese Voraussetzung muss weit ausgelegt werden und dient letztlich nur für die Abgrenzung zu rein privat angebotenen Telemedien. Dies folgt zum einen aus der Entstehungsgeschichte der Norm und zum anderen unmittelbar aus dem Telemediengesetz selbst. In § 1 Abs. 1 S. 1 Telemediengesetz heißt es nämlich wörtlich:
„Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.“
Bei dem auf kino.to abrufbaren Inhalt handelt es sich selbstredend nicht nur um eine private Internetseite. Vielmehr soll die Öffentlichkeit in geradezu plakativer Weise erreicht werden.
Sofern Sie einen Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz erkennen wollen, mögen Sie die Anzeige diesbezüglich an die zuständige Stelle weiterleiten.
IV. Täter der Ordnungswidrigkeit
Da es sich bei der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen um eine Stabstelle des Sächsischen Staatsministeriums des Innern handelt, muss davon ausgegangen werden, dass von der Aktion gegen kino.to der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen zumindest Kenntnis hatte und diese gebilligt hat. Dieser vertritt den Freistaat Sachsen nach Art. 65 Abs 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen nach Außen. Gem. § 30 OWiG kann daher auch gegen den Freistaat Sachsen ein Bußgeld verhängt werden.
Da aber durch die fehlende Angabe eines Impressums gerade nicht ersichtlich ist, wer für die Internetseite verantwortlich ist, wurde daneben noch Anzeige gegen Unbekannt erstattet.Philipp Obladen
Rechtsanwalt
Der Originalschreiben ist zur öffentlichen Einsicht auf cineastentreff.de publiziert worden.





